{"Signatur": "CH_EDÖB_006", "Spider": "CH_EDOEB", "Datum": "2026-03-13", "PDF": {"Datei": "CH_EDOEB/CH_EDÖB_006_Dokumente-betreffend_2026-03-13.pdf", "URL": "https://www.edoeb.admin.ch/dam/de/sd-web/fkNr0dIXQ8yC/Dokumente%20betreffend%20die%20sicherheitspolitische%20Relevanz%20von%20X.pdf", "Checksum": "9035d454e215ac955aaa899110123885"}, "Scrapedate": "2026-04-05", "Num": ["Dokumente betreffend die sicherheitspolitische Relevanz von X"], "Kopfzeile": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Eidgenössischer Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragter (EDÖB) Empfehlungen nach BGÖ 13.03.2026"}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Préposé fédéral à la protection des données et à la transparence (PFPDT) Recommandations selon la LTrans 13.03.2026"}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Incaricato fedeale della protezione dei dati e della trasparenza Raccomandazioni secondo LTras 13.03.2026"}], "Meta": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Eidgenossenschaft Eidgenössischer Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragter (EDÖB) Empfehlungen nach BGÖ"}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Conféderation Préposé fédéral à la protection des données et à la transparence (PFPDT) Recommandations selon la LTrans"}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Confederazione Incaricato fedeale della protezione dei dati e della trasparenza Raccomandazioni secondo LTras"}], "Abstract": [{"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "Empfehlung vom 13. März 2026: fedpol / Dokumente betreffend die sicherheitspolitische Relevanz von X."}], "ScrapyJob": "446973/66/2070", "Zeit UTC": "05.04.2026 03:13:50", "Checksum": "5ff1785e193d7b6ef110022af850d8f5", "Chunktext": "Auszug aus dem Entscheid Eidgenössischer Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragter (EDÖB) Empfehlungen nach BGÖ 13.03.2026\nRegeste:\nEmpfehlung vom 13. März 2026: fedpol / Dokumente betreffend die sicherheitspolitische Relevanz von X.\n\n Eidgenössischer Datenschutz- und\nÖffentlichkeitsbeauftragter\nEDÖB\n\nBern, 13. März 2026\n\nEmpfehlung\nnach Art. 14 des Öffentlichkeitsgesetzes\n\nim Schlichtungsverfahren zwischen\n\nClub X.__\nvertreten durch Präsident Y.__\nvertreten durch Rechtsvertreter Z.__\n(Antragsteller)\n\nund\n\nBundesamt für Polizei fedpol\n\nI Der Eidgenössische Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragte stellt fest:\n\n1. Mit Schreiben vom 1. Juli 2025 hat sich der Rechtsvertreter des Antragstellers an das Bundesamt\nfür Polizei (fedpol) gewandt und vorweg erklärt, dass der Club X.__ (nachfolgend Club), vertreten\ndurch dessen Präsidenten Y.__ ihn mit der Wahrung seiner Interessen beauftragt hat. Er fragte\nfedpol u.a., ob es stimme, dass die Behörde Mitglieder des Clubs als konkrete Bedrohung für die\ninnere oder äussere Sicherheit einstufe. Weiter erkundigte er sich, auf welcher Grundlage bzw.\ngestützt auf welche Informationen fedpol zu dieser Erkenntnis gelange und zuletzt, seit wann eine\nsolche Einschätzung bestehe. Zudem erklärte er, die Eingabe sei auch als Antrag im Sinne von\nArt. 6 des Bundesgesetzes über das Öffentlichkeitsprinzip der Verwaltung (Öffentlichkeitsgesetz,\nBGÖ; 152.3) zu behandeln und führte aus, dass er insbesondere Zugang ersuche zu: «Lagebeurteilungen, Einschätzungen, Berichte oder Korrespondenz (inkl. E-Mails), die im Zusammenhang\nmit einer sicherheitspolizeilichen Relevanz [des Clubs] erstellt worden sind oder diese thematisieren; Informationen zu einer allfälligen Klassifizierung [des Clubs] als sicherheitskritisch unter Berücksichtigung aktueller Bedrohungslagen».\n2. Mit Schreiben vom 15. Juli 2025 nahm fedpol zum Gesuch Stellung und erklärte, dass aufgrund\nvon Art. 4 Bst. b BGÖ nicht konkret auf die formulierten Fragen des Antragstellers eingegangen\nwerden könne, da diesbezüglich vom Öffentlichkeitsgesetz abweichende Voraussetzungen für\nden Zugang zu diesen Informationen bestünden. Bezüglich allenfalls hängiger Verfahren zu Mitgliedern des Clubs verwies die Behörde auf Art. 3 Abs. 1 Bst. a Ziff. 2 und 5 BGÖ. Den Zugang\nzu weiteren allfälligen Informationen verweigerte fedpol ohne Begründung gestützt auf Art. 7 Abs.\n1 Bst. b und c BGÖ.\n\n"}