– die Versicherungsbeiträge zu berechnen und zu erheben; – Leistungsansprüche zu beurteilen sowie Leistungen zu berechnen, zu gewähren und diese mit Leistungen anderer Sozialversicherungen zu koordinieren; – ein Rückgriffsrecht gegenüber einem haftpflichtigen Dritten geltend zu machen; – die Aufsicht über die Durchführung dieses Gesetzes auszuüben; – Statistiken zu führen; – die Versichertennummer der AHV zuzuweisen oder zu verifizieren.