Seite 15 A-4467/2011 Sammel- wie auch die übrigen Einrichtungen können dieses Problem z.B. dadurch lösen, dass wichtige, die versicherte Person besonders und persönlich interessierende Daten wie die Freizügigkeitsleistung periodisch auf einem Versicherungsausweis mitgeteilt werden (Mitteilungen des BSV über die berufliche Vorsorge Nr. 19 vom August 1991, Nr. 114 Auskunft in der beruflichen Vorsorge, Ziff.1 S. 2 f., http://www.bsv.admin.ch/vollzug/ documents/index/page:12/lang:deu/category:67, besucht am 2. März 2012). 6.3.3.