mit Hinweisen; EDÖB, Leitfaden für die Bearbeitung von Personendaten im Arbeitsbereich, Version Mai 2011, S. 10 Ziff. 3.1.4, Seite 14 A-4467/2011 http://www.edoeb.admin.ch > Dokumentation > Leitfäden, besucht am 2. März 2012; zum Grundsatz der Datensicherheit vgl. hinten E. 9). 6.3.2.3 In Bezug auf die Auskunftspflicht einer Vorsorgeeinrichtung gegenüber ihren Versicherten hat das BSV in diesem Zusammenhang Folgendes festgehalten: