Mit Datum vom 8. Juni 2009 erliess der EDÖB nach Durchführung mehrerer Schriftenwechsel eine Empfehlung an die Adresse der AXA. Er hielt fest, dass sie die praktizierte Bekanntgabe von Daten der bei ihr versicherten Personen an deren Arbeitgebende unverzüglich einstellen und die Pensionskassenausweise künftig in einer Art und Weise versenden solle, welche gewährleiste, dass diese direkt und ausschliesslich an die versicherte Person gelangten.