Ebenfalls ist das Rechtsbegehren 3 insoweit zu präzisieren, als Bilder, die Privatbereiche wie umfriedete Gärten oder Höfe zeigen, die dem Anblick eines gewöhnlichen Passanten verschlossen bleiben, nicht aufgenommen werden dürfen, allenfalls die Aufnahmehöhe entsprechend anzupassen ist, resp. solche bereits vorhandenen Bilder aus Google Street View entfernt werden oder eine Einwilligung einzuholen ist. Dagegen ist es nicht notwendig, Aufnahmen aus Privatstrassen ohne Einwilligung generell zu untersagen (Rechtsbegehren 4). Vielmehr muss auch hier gelten, dass Aufnahmen und deren Veröffentlichung zulässig