Gleichermassen ist auch der dritte Beweisantrag der Beklagten, ein Gutachten verfassen zu lassen zur Wirksamkeit und zu Kosten einer manuellen Kontrolle der Street View Bilder, insbesondere bei Outsourcing in Länder mit tiefem Lohnniveau, abzuweisen. Dieser Antrag, den bereits der Kläger anlässlich der Vorbereitungsverhandlung am Bundesverwaltungsgericht vorgebracht hat, beschlägt die finanziellen Interessen der Beklagten, welche gegenüber den Interessen der Betroffenen als weniger Seite 53 A-7040/2009