werden können, das ohne Weiteres als vertretbar erscheine: Personen seien, wenn überhaupt, nur in Einzelfällen bestimmbar, es handle sich um harmlose Aufnahmen von öffentlichen Alltagssituationen mit beschränkter Auflösung, die betroffenen Personen seien nur für wenige, ihnen ohnehin nahestehenden Personen überhaupt bestimmbar und als problematisch erkannte Bilder könnten weiterhin ohne Verzug gelöscht bzw. unkenntlich gemacht werden. Die Datenbearbeitung erscheine auch insgesamt als verhältnismässig: