Zudem gebe es zahlreiche natürliche und juristische Personen sowie Gemeinwesen, die Google Street View für ihre Zwecke einsetzten und damit ebenfalls ein praktisches, wirtschaftliches oder sonst wie gelagertes berechtigtes Interesse hätten. Insbesondere hätten diese ein Interesse daran, dass Google Street View weiterhin kostenlos bleibe. Auf der anderen Seite könnten lediglich die Datenschutzinteressen von Besitzern oder Bewohnern von Häusern angeführt werden, in Fällen, wo zwar keine Personen zu sehen seien, die Aufnahme aber entweder einen Privatbereich berühre oder sie von einer (nicht-öffentlichen) Privatstrasse aus unbefugt hergestellt worden sei.