nicht mehr erreichbar sei. Dem stehe gegenüber, dass Personen höchstens in Einzelfällen noch bestimmbar seien, diese Personen bzw. Kontrollschilder jeweils nur für einen kleinen Kreis von Personen erkennbar seien, diese Personen die betroffenen Personen kaum finden würden, jede betroffene Person eine manuelle Nachbearbeitung verlangen könne und es letztlich um harmlose, banale Bilder von öffentlichen Alltagssituationen gehe, die längst vergangen und zeitlich nicht zu bestimmen seien. Es sei daher verhältnismässig und für die allenfalls noch erkennbaren Personen zumutbar, auf die vollständige Unkenntlichmachung jeder Person bzw. jedes Kontrollschilds zu verzichten.