Allerdings müsse sie nicht damit rechnen, dass Aufnahmen aufgearbeitet und anschliessend auf dem Internet veröffentlicht und ausserdem verschiedene technische Mittel wie Zoom-Funktionen zur Individualisierung einzelner Personen angeboten würden. Es sei den Betroffenen quasi unmöglich, im Vornherein zu erkennen, ob Bilder von ihnen aufgenommen würden. Zudem sei dem Erkennbarkeitsprinzip nicht Genüge getan, wenn behauptet werde, die Fahrzeuge seien gut sichtbar.