Vor allem aber ist die genaue der Zahl der verwischten Gesichter und Fahrzeugkennzeichen für das Vorliegen von Personendaten letztlich nicht massgebend, weil die (automatische) Verwischung bei den Rohdaten vorgenommen wird, somit mit der Aufnahme der Bilder, mithin der Rohdaten bereits ein erste Bearbeitung von Personendaten stattgefunden hat, die Verwischung denn auch hauptsächlich einen Schritt darstellt, um die Rechtmässigkeit der Datenbearbeitung sicherzustellen (vgl. vorne E. 4.3.2).