7.5. Auch das zweite Kriterium, der Personenbezug, kann – wie etwa bei Fotografien von Personen – aus der Natur der Information selbst hervorgehen und insofern ohne Weiteres bejaht werden. Der Personenbezug kann sich aber auch erst aus dem Zusammenhang oder aufgrund von Zusatzinformationen direkt oder indirekt ergeben (ROSENTHAL, Handkommentar DSG, Rz. 13 f. zu Art. 3 DSG). So kann bei Abbildungen von Fahrzeugen ein Bezug zum Fahrer, aufgrund des Fahrzeugkennzeichens auch zum Halter, entstehen. Ebenso lässt sich bei Häusern und Grundstücken ein Personenbezug zum Eigentümer oder den darin resp.