In die Privatsphäre fallen jene Lebensäusserungen, die der Einzelne mit einem begrenzten, ihm relativ nahe verbundenen Personenkreis teilen will, so mit Angehörigen, Freunden und Bekannten, nicht jedoch mit der Öffentlichkeit. Zum Ge- mein- bzw. Öffentlichkeitsbereich gehören schliesslich all jene Gegebenheiten, die nicht zum Geheim- oder Privatbereich zählen. Er umfasst damit sämtliche sich in der Öffentlichkeit zutragenden Lebensbetätigungen eines Menschen, bspw. unpersönliches Auftreten an allgemein zugänglichen Orten und Veranstaltungen oder öffentliches Auftreten als Künstler oder Redner. Veröffentlichungen einer dem Geheim- oder Privatbereich zugehörigen