O. Der Kläger hält mit Schreiben vom 18. November 2010 an den bereits gestellten Beweisanträgen fest, namentlich an einer Expertise zur Wirksamkeit und zu den Kosten einer manuellen Kontrolle der Google Street View Bilder, insbesondere bei Outsourcing in Länder mit tiefem Lohnniveau. Zudem beantragt er, die Website der Beklagten (http://maps.google.ch) anlässlich der Hauptverhandlung durch den gesamten Spruchkörper in Augenschein zu nehmen. P. Am 24. Februar 2011 fand die mündliche Hauptverhandlung statt. Q. Auf weitere Sachverhaltselemente und Parteivorbringen wird – soweit entscheidrelevant – im Rahmen der nachfolgenden Erwägungen eingegangen.