Auch gebe es zahlreiche natürliche und juristische Personen und auch Gemeinwesen, die Google Street View für ihre Zwecke einsetzten und somit ebenfalls ein praktisches, wirtschaftliches oder sonst wie gelagertes berechtigtes Interesse daran hätten. Die zahlreichen Anwendungen hätten für Tourismus, Standort- und Wirtschaftsförderung sowie Konsumenten eine grosse Bedeutung und stellten daher gleichfalls ein öffentliches Interesse dar.