Es treffe nicht zu, dass die Kameras Einblicke in umfriedete Höfe und Gärten böten, die der Öffentlichkeit sonst verborgen blieben und daher als "Privatbereiche" gelten müssten. Solche Einblicke stünden auch etlichen anderen Personen auf öffentlichen Strassen offen, ebenso Nachbarn. Ohnehin würden nicht die Gärten und Höfe an sich, sondern bestimmte Dinge, die sich darin allenfalls abspielten, und auch dies nur dann, wenn sie nicht einer unbestimmten Anzahl von Personen zugänglich seien, den Privatbereich bilden.