] verdeckte Ermittlung das Anknüpfen von Kontakten zu verdächtigen Personen [sei], die darauf abzielen, die Begehung einer strafbaren Handlung festzustellen und zu beweisen, wobei vorwiegend passiv die deliktische Tätigkeit untersucht wird“ (BGE 134 IV 266; S. 270; E 3.1.1). Hiervon „ist laut Botschaft die Observation zu unterscheiden, welche grundsätzlich das gezielte Beobachten von Vorgängen an öffentlichen oder allgemein zugänglichen Orten – allenfalls unter Einsatz von Bild- und Tonaufnahmegeräten – umfasst.