36 Betrachtet man die Datenbearbeitung durch die Beklagte und Beschwerdegegnerin, so lässt sich die Parallele zu den verdeckten Ermittlungen ziehen. Das Bundesgericht hält in seinem Urteil vom 16. Juni 2008 fest, dass „gemäss den Ausführungen in der Botschaft [zum Bundesgesetz über die verdeckt Ermittlung (BVE; SR 312.8)] verdeckte Ermittlung das Anknüpfen von Kontakten zu verdächtigen Personen [sei], die darauf abzielen, die Begehung einer strafbaren Handlung festzustellen und zu beweisen, wobei vorwiegend passiv die deliktische Tätigkeit untersucht wird“ (BGE 134 IV 266; S. 270; E 3.1.1).