Anhang 3]) sondern erhält neben Setup-Kosten in Höhe von EUR 650,- (§4 (1) des Dienstleistungsvertrags) zusätzlich EUR 189,- für jeden erfassten und abgemahnten Rechtsverletzer sowie zusätzlich eine erfolgsabhängige Vergütung in Höhe von 50% der eingegangenen Schadensersatzzahlungen (§4 (2) des Dienstleistungsvertrags).