5 Bundesamt für Justiz, Änderung von Art. 12 Abs. 2 Bst. A DSG: Auslegungshilfe, http://www.ejpd.admin.ch/ejpd/de/home/themen/staat_und_buerger/ref_gesetzgebung/ref_abgeschlossene_proje kte0/ref_datenschutz.html 6 DAVID ROSENTHAL (in: David Rosenthal, Yvonne Jöhri; Handkommentar zum Datenschutzgesetz; zu Art. 4 Abs. 4 DSG; Ziff. 59), der die Meinung vertritt, dass der Gesetzgeber auch im Falle des Erkennbarkeitsgrundsatzes eine Abwägung der Interessen wollte, sich aber falsch ausdrückte, weil er dies nicht als Frage der Rechtfertigung erkannte. Dies sei für private Datenbearbeiter auf dem Wege der Auslegung zu korrigieren.