1. Überprüfung, ob eine Verletzung des 1. Überprüfung ob eine Verletzung des jeweiligen Grundsatzes der Datenbe- jeweiligen Grundsatzes der Datenbearbeitung vorliegt (enge Auslegung arbeitung vorliegt (weite Auslegung der der Grundsätze der Datenbearbei- Grundsätze der Datenbearbeitung, tung).