25 Bei der Abklärung, ob eine widerrechtliche Persönlichkeitsverletzung vorliegt kommen in beiden Interpretationsvarianten unterschiedliche Vorgehensweisen zur Anwendung, welche nachfolgend im Vergleich kurz dargestellt werden: Vorgehensweise Interpretationsvariante 2 Vorgehensweise Interpretationsvariante 3