24 Den vier verschiedenen Interpretationsvarianten liegen grundsätzlich unterschiedliche angestrebte Datenschutzniveaus zugrunde. Die Interpretationsvariante 1 würde den Datenschutz grösstenteils seines Inhalts berauben, indem Verstösse gegen die Grundsätze der Datenbearbeitung erlaubt würden. Für eine solche Meinung finden sich in der relevanten Literatur keine Hinweise. Die Interpretationsvarianten 2 und 3 führen zu einem Datenschutzniveau, welches im Rahmen der herrschenden Lehre als angemessen angesehen wird.