15 So wäre es zum Beispiel denkbar, eine Verletzung des Erkennbarkeitsprinzips damit zu rechtfertigen, dass der Bearbeitungszweck nicht erreicht werden könnte, wenn die Daten nicht geheim erhoben werden. Als Beispiel kann hier die Marktforschung aufgeführt werden. Da die Kenntnis, dass das Konsumverhalten eines Probanden analysiert wird, bereits einen Einfluss