In diesem Rahmen wurden die Grundsätze der Datenbearbeitung in einem ersten Schritt überprüft. In einem zweiten Schritt wurde dann geprüft, ob Rechtfertigungsgründe für die Verletzung des jeweiligen Grundsatzes vorliegen, um im dritten Schritt zu entscheiden, ob insgesamt eine widerrechtliche Persönlichkeitsverletzung stattgefunden hat.