In diesem Rahmen sind sowohl nach Wortlaut des DSG vor der Revision vom 01. Januar 2008 als auch nach Wortlaut des DSG nach der Revision vom 01. Januar 2008 jeweils zwei Interpretationsvarianten möglich. Die in der herrschenden Lehre diskutierten vier Interpretationsvarianten werden nachfolgend dargestellt und verglichen. Das Datenschutzgesetz vor der Revision vom 01. Januar 2008