Hierbei werden ein Teil der zur Herstellung und Aufrechterhaltung der Internetverbindung relevanten technischen Protokolldaten aufgezeichnet und in einer Datenbank abgespeichert. Diese Daten werden dann im Rahmen eines Strafverfahrens zur Identifikation des mutmasslichen Urheberrechtsverletzers verwendet, um ihn letztendlich mit Schadensersatzforderungen zu konfrontieren.