Damit sollen die biometrischen Daten zu keinem Zeitpunkt die gesicherte Umgebung des Mediums und die Kontrolle der betroffenen Person verlassen. Daher ist das eingangsgestellte Begehren gutzuheissen und die Empfehlungsadressatin insbesondere zu verpflichten, auf die zentrale Speicherung von biometrischen Daten in Form von Templates der Fingerabdrücke zu verzichten. EIDGENÖSSISCHER DATENSCHUTZ- UND ÖFFENTLICHKEITSBEAUFTRAGTER Hanspeter Thür