65. Eine Dezentralisierung der biometrischen Daten, welche den betroffenen Personen lediglich eine beschränkte Kontrolle über ihre personenbezogenen Daten gewährleistet (bspw. “Template on card“, siehe Anhang 1 : Definitionen, Nr. 10, 13 und 14) ist aus Sicht des EDÖB als ungenügend anzusehen; da die biometrische Referenzdaten ohne Kenntnis der betroffenen Personen exportiert, kopiert und unbefugt weiterverarbeitet werden könnten. 13/16 V. Fazit