64. Aus den dargelegten Gründen und nach einer Interessenabwägung, hat der EDÖB in seiner Empfehlung vom 11. April 2006 den Einsatz von einem milderen Mittel, “Smartcards match on card“, empfohlen : “Nach Ansicht des EDSB wird beim Einsatz von Biometrie im Privatbereich der Persönlichkeitsschutz der Betroffenen am ehesten gewahrt, indem: die biometrischen Daten auf einem Sicherheitsmedium, das sich in der alleinigen Kontrolle der betroffenen Person befindet, auslesesicher gespeichert werden; die betroffene Person jeden Zugriff auf die Daten explizit und bewusst freigeben muss;