53. Der Zürcher Datenschutzbeauftragter hat in seinem 11. Tätigkeitsbericht (siehe Anhang 36 : Datenschutzbeauftragter Kanton Zürich, Tätigkeitsbericht 2005, S.12 f.) bezüglich des Einsatzes eines biometrischen Systems durch eine Gemeinde für die Zugangskontrolle ins Schwimmbad festgehalten, dass „das Template auf einer bei der betroffenen Person verbleibenden Smartcard abgelegt und beim Wiedereintritt mit dem erzeugten Prüfmuster verglichen werden.