50. Zu 1.) Die biometrische Identifizierung einer betroffenen Person stellt einen schwerwiegenderen Eingriff in deren Persönlichkeit dar als deren blosse Verifizierung. Aus diesem Grund sollten Systeme zur biometrischen Identifizierung nur eingesetzt werden, wenn es zur Erreichung des beabsichtigten Zwecks zwingend notwendig ist, die betroffene Person aufgrund ihrer biometrischen Daten zu identifizieren.