Die von den KSS erhobenen biometrischen Daten dienen der Verifizierung der Zugangsberechtigung der betroffenen Personen. Zwar nimmt die KSS bei den Zugangskontrollen keine Zweckänderung vor, allerdings ist eine Änderung des Bearbeitungszwecks im vorliegenden Falle von den Betroffenen durch die zentrale 7/16 Speicherung der biometrischen Daten nicht kontrollierbar. Daher sind technische Lösungen zur Verifizierung der Zugangsberechtigung vorzuziehen, bei welchen keine zentrale Speicherung von biometrischen Daten vorgenommen wird.