41. Gemäss Hornung (Der Personbezug biometrischer Daten, Datenschutz und Datensicherheit (DuD), 28 (2004) 7, S. 430 f.) kann „ein Personenbezug von Templates […] nicht grundsätzlich verneint werden, weil auch diese (extrahierte) Informationen über eine Person enthalten und ihr über Zuordnungslisten zugeordnet sein können. Biometrische Daten sollten dann nicht als personenbezogene Daten eingestuft werden, wenn sie wie ein Template so gespeichert werden, dass eine Identifizierung der betroffenen Person durch den Verantwortlichen für die Verarbeitung oder Dritte mit angemessenen Mitteln ausgeschlossen ist.