Aufgrund dieser Risiken, haben gewisse Mitgliedstaaten der EU gemäss Art. 20 Richtlinie 95/46/EG zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten und zum freien Datenverkehr (siehe Anhang 33 : Richtlinie 95/46/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 24. Oktober 1995 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten und zum freien Datenverkehr) http://ec.europa.eu/justice_home/fsj/privacy/law/index_de.htm, Re-