5/16 35. Bei der zweiten Nachkontrolle am 17. Januar 2008 hat der EDÖB feststellen können, dass die Empfehlungen 3 und 4 umgesetzt worden waren. Die Besprechung über die Empfehlung Nr. 2 führte dazu, dass deren Umsetzung grundsätzlich möglich sein sollte, unter Berücksichtigung der auf die KSS zukommenden Kosten für die Neuanschaffung von Smartcards, auf welchen die biometrischen Daten in dezentraler Form gespeichert werden können.