Die Empfehlungsadressatin sei auszufordern auf die zentrale Speicherung von biometrischen Daten in Form von Templates der Fingerabdrücke zu verzichten und diese biometrischen Daten - auch diejenigen, welche bereits zentral erfasst wurden - auf einer Sicherheitskarte (smartcard), welche in der Einflusssphäre und unter Kontrolle der betroffenen Person verbleibt, abzulegen.