{"Signatur": "CH_EDÖB_002", "Spider": "CH_EDOEB", "Datum": "2008-06-10", "PDF": {"Datei": "CH_EDOEB/CH_EDÖB_002_kss-weiterzug-andasb_2008-06-10.pdf", "URL": "https://www.edoeb.admin.ch/dam/de/sd-web/1HwhXtQ3lTrV/kss_weiterzug_andasbundesverwaltungsgericht.pdf", "Checksum": "6f7cc0bd95d5fd69e3fc2c421bfeff82"}, "Scrapedate": "2026-04-05", "Num": ["kss_weiterzug_andasbundesverwaltungsgericht"], "Kopfzeile": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Eidgenössischer Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragter (EDÖB) Weiterzüge (bis 31.08.2023) 10.06.2008"}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Préposé fédéral à la protection des données et à la transparence (PFPDT) Actions justices (jusqu'au 31.08.2023)  10.06.2008"}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Incaricato fedeale della protezione dei dati e della trasparenza Impugnazioni (fino al 31.08.2023) 10.06.2008"}], "Meta": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Eidgenossenschaft Eidgenössischer Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragter (EDÖB) Weiterzüge (bis 31.08.2023)"}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Conféderation Préposé fédéral à la protection des données et à la transparence (PFPDT) Actions justices (jusqu'au 31.08.2023) "}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Confederazione Incaricato fedeale della protezione dei dati e della trasparenza Impugnazioni (fino al 31.08.2023)"}], "Abstract": [{"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "KSS: Weiterzug an das Bundesverwaltungsgericht (2010)"}], "ScrapyJob": "446973/66/2079", "Zeit UTC": "14.04.2026 03:11:12", "Checksum": "03955ec8dbf329e0d59947674a0bd50e", "Chunktext": "Auszug aus dem Entscheid Eidgenössischer Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragter (EDÖB) Weiterzüge (bis 31.08.2023) 10.06.2008\nRegeste:\nKSS: Weiterzug an das Bundesverwaltungsgericht (2010)\n\n27. Mit Schreiben vom 22. November 2006, hat der EDÖB der KSS die zuvor angekündigte\nAufschaltung des Schlussberichts am 24. November 2006 auf seiner Website bestätigt.\n(siehe Anhang 25 : Schreiben des EDÖB vom 22. November 2006 (Bericht zur Publikation))\n\n4/16\n28. Mit Schreiben vom 1. Juni 2007, teilte die KSS mit, dass „aus Gründen der Arbeitsüberlastung […] bisher weder die Direktion der KSS noch die Herstellerfirma […] dazu [kam],\nden verlangten Bericht zu erstellen“. (siehe Anhang 26 : Schreiben der KSS vom 1. Juni\n2007 (Bemerkungen zum kürzen Implementierungsbericht))\n\n29. Mit Schreiben vom 28. Juni 2007, hat der EDÖB wiederholt zur Kenntnis genommen,\ndass KSS gemäss Ihren Antworten vom 10. August 2006 und 18. Oktober 2006 die vier\nEmpfehlungen vom 11. April 2006 akzeptiert hatte. Der EDÖB hat dabei wieder auf seinen Brief vom 10. November 2006 (abgeschlossene Kontrolle, vorbehältlich der Einreichung eines Implementierungsberichts) hingewiesen und die KSS um Erläuterungen\nzum Implementierungsbericht gebeten. (mit Frist bis zum 31. Juli 2007 zur Einreichung\neiner kurzen Übersicht und zum 30. September zur Einriechung des Implementierungsberichts ). (siehe Anhang 27 : Schreiben des EDÖB vom 28. Juni 2007 (Nachforderung\nfür die Frist um die Beschaffung des Implementierungsberichts))\n\n30. Mit Schreiben vom 26. Juli 2007, teilte die KSS mit, dass „unter Hinweis auf die bisher\nentstandenen Kosten, keine weitere Vorkehren mehr geplant“ seien. (siehe Anhang 28 :\nSchreiben der KSS vom 26. Juli 2007)\n\n31. Aufgrund dieser neuen Informationen seitens der KSS, hat der EDÖB mit Schreiben vom\n27. August 2007 der KSS mitgeteilt, dass er sich zu einer Nachkontrolle entschieden\nhatte, um zu überprüfen, ob die Empfehlungen und Verbesserungsvorschläge umgesetzt\nwurden. (siehe Anhang 29 : Schreiben des EDÖB vom 27. August 2007 (Nachkontrolle)).\n\n32. Bei der ersten Nachkontrolle am 11. September 2007, wurde festgestellt, dass die Empfehlung Nr. 1 umgesetzt war und dass die Empfehlungen 3, 4 und 5 erst nach einem\nSoftware-Release bis Ende Jahr umgesetzt werden könnten. Was die Empfehlung Nr. 2\nanbelangt (dezentrale Speicherung der Templates), wurde der Anbieter der technischen\nLösung angefragt, wie Smartcards eingesetzt werden können und welche Kosten damit\nverbunden seien. Der Geschäftsleiter hat uns mitgeteilt, dass die KSS bisher keine\nSmartcards nachgefragt hat, aber dass die Anpassung für die KSS allerdings kostenneutral sei (bis auf die Anschaffungskosten für die Smartcards, d.h. ungefähr 5 Franken\npro Stück). Zusätzlich hat er mitgeteilt, dass das System schon dazu geeignet ist,\nSmartcards auszulesen. Der Betriebsleiter der KSS schätzte die bei der KSS im Umlauf\nbefindliche Dauerkarten auf ungefähr 15'000.\n\n33. Mit Schreiben vom 4. Dezember 2007 teilte der EDÖB der KSS mit, dass er sich für eine\nzweite Nachkontrolle vor Ort entschieden hatte, um die Umsetzung der Empfehlungen 3\nund 4 überprüfen zu können. Dazu setzte er der KSS eine Frist bis 15. Januar 2008 an,\num einen Termin zu nennen, bis wann Sie die Empfehlung Nr. 2 im Jahr 2008 umsetzen\nwollten. (siehe Anhang 30 : Schreiben des EDÖB vom 4. Dezember 2007). Eine Besprechung über die Umsetzung der Empfehlung Nr. 2 wurde nachträglich zwischen den Beteiligten vereinbart.\n\n34. Mit Schreiben vom 14. Januar 2008 teilte uns die KSS mit, dass sie davon ausgingen,\ndass Ihnen die eröffnete Frist einstweilen abgenommen war. (siehe Anhang Anhang 31 :\nSchreiben der KSS vom 14. Januar 2008).\n\n5/16\n35. Bei der zweiten Nachkontrolle am 17. Januar 2008 hat der EDÖB feststellen können,\ndass die Empfehlungen 3 und 4 umgesetzt worden waren. Die Besprechung über die\nEmpfehlung Nr. 2 führte dazu, dass deren Umsetzung grundsätzlich möglich sein sollte,\nunter Berücksichtigung der auf die KSS zukommenden Kosten für die Neuanschaffung\nvon Smartcards, auf welchen die biometrischen Daten in dezentraler Form gespeichert\nwerden können.\n\n36. Mit Schreiben vom 29. Februar 2008 hat die KSS mitgeteilt, dass sie die Umsetzung der\nEmpfehlung Nr. 2 ablehnt, da sie diese als unverhältnismässig („Zum einen müssten\nneue Karten eingekauft werden, was hohe Anschaffungskosten verursacht, zum andern\nwäre zusätzlicher logistischer Aufwand durch die Erfassung und Ausstellung der neuen\nKarte unvermeidbar“) erachtet. (siehe Anhang 32 : Schreiben der KSS vom 29. Februar\n2008 (Ablehnung der Empfehlung Nr. 2)).\n\nIII. Formelles\n\n37. Die KSS hat unsere Empfehlung Nr. 2 bezüglich der dezentralen Speicherung von\nTemplates mit Schreiben vom 10. August 2006 akzeptiert, diese aber dann nicht befolgt.\nSchliesslich, mit Schreiben vom 29. Februar 2008 hat die KSS unsere Empfehlung Nr. 2\nabgelehnt. Damit kann der EDÖB gemäss Art. 29 Abs. 4 DSG die Angelegenheit dem\nBundesverwaltungsgericht zum Entscheid vorlegen.\n\nIV. Erwägungen\n\n1. Biometrische Daten als Personendaten im Sinne von Art. 3 lit. a DSG\n\n"}