{"Signatur": "CH_EDÖB_002", "Spider": "CH_EDOEB", "Datum": "2008-06-10", "PDF": {"Datei": "CH_EDOEB/CH_EDÖB_002_kss-weiterzug-andasb_2008-06-10.pdf", "URL": "https://www.edoeb.admin.ch/dam/de/sd-web/1HwhXtQ3lTrV/kss_weiterzug_andasbundesverwaltungsgericht.pdf", "Checksum": "6f7cc0bd95d5fd69e3fc2c421bfeff82"}, "Scrapedate": "2026-04-05", "Num": ["kss_weiterzug_andasbundesverwaltungsgericht"], "Kopfzeile": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Eidgenössischer Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragter (EDÖB) Weiterzüge (bis 31.08.2023) 10.06.2008"}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Préposé fédéral à la protection des données et à la transparence (PFPDT) Actions justices (jusqu'au 31.08.2023)  10.06.2008"}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Incaricato fedeale della protezione dei dati e della trasparenza Impugnazioni (fino al 31.08.2023) 10.06.2008"}], "Meta": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Eidgenossenschaft Eidgenössischer Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragter (EDÖB) Weiterzüge (bis 31.08.2023)"}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Conféderation Préposé fédéral à la protection des données et à la transparence (PFPDT) Actions justices (jusqu'au 31.08.2023) "}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Confederazione Incaricato fedeale della protezione dei dati e della trasparenza Impugnazioni (fino al 31.08.2023)"}], "Abstract": [{"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "KSS: Weiterzug an das Bundesverwaltungsgericht (2010)"}], "ScrapyJob": "446973/66/2079", "Zeit UTC": "14.04.2026 03:11:12", "Checksum": "03955ec8dbf329e0d59947674a0bd50e", "Chunktext": "Auszug aus dem Entscheid Eidgenössischer Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragter (EDÖB) Weiterzüge (bis 31.08.2023) 10.06.2008\nRegeste:\nKSS: Weiterzug an das Bundesverwaltungsgericht (2010)\n\n9. Mit Anruf vom 7. September 2005 hat die KSS mitgeteilt, dass die Sachverhaltsabklärung von Seiten der KSS auf unbestimmte Zeit verschoben werden musste. (siehe\nAnhang 7 : Anruf der KSS vom 7. September 2005 (Verschiebungsanfrage))\n\n10. Am 21. November 2005 fand die Sachverhaltsabklärung des EDÖB bei den KSS in\nSchaffhausen statt.\n\n11. Mit Schreiben vom 30. November 2005 hat der EDÖB den KSS das weitere Vorgehen\nim Rahmen der Datenschutzkontrolle per E-Mail angekündigt. (siehe Anhang 8 : E-Mail\ndes EDÖB vom 30. November 2005 (Vorgehen Datenschutzkontrolle))\n\n12. Am 14. Dezember 2005 hat der EDÖB den KSS ein Fact-Sheet geschickt, mit der Bitte\num materielle Bereinigung des Textes sowie um Beantwortung aufgetretener Rückfragen. (siehe Anhang 9 : Schreiben des EDÖB vom 14. Dezember 2005 (Fact-Sheet))\n\n13. Mit Schreiben vom 20. Januar 2006 hat die KSS um eine Fristverlängerung gebeten.\n(siehe Anhang 10 : Schreiben der KSS vom 20 Januar 2006 (Bitte um Fristerstreckung))\n\n14. Am 24. Januar 2006 hat der EDÖB per E-Mail eine Fristverlängerung bis zum 3. Februar\n2006 gewährt. (siehe Anhang 11 : E-Mail des EDÖB vom 24. Januar 2006 (Fristerstreckung bis 3. Februar 2006))\n\n15. Mit Schreiben vom 1. Februar 2006 hat die KSS die Richtigkeit des Fact-Sheets bestätigt\nund die gestellten Rückfragen beantwortet. (siehe Anhang 12 : Schreiben der KSS vom\n1. Februar 2006 (Bestätigung der Richtigkeit des Fact-Sheets))\n\n16. Die Ergebnisse der Sachverhaltsabklärung wurden vom EDÖB in einem separaten und\ndetaillierten Bericht (Schlussbericht des EDÖB vom 11. April 2006) festgehalten. Dieser\nSchlussbericht erging zusammen mit der Empfehlung zuhanden der KSS. (siehe\nAnhang 13 : Schreiben des EDÖB vom 11. April 2006 (Schlussbericht) und Anhang 14 :\nSchreiben des EDÖB vom 11. April 2006 (Empfehlung))\n\n17. Mit Schreiben vom 18. Mai 2006 hat die KSS um eine Fristverlängerung bezüglich Stellungnahme zum Schlussbericht und zur Empfehlung gebeten. (siehe Anhang 15 :\nSchreiben der KSS vom 18. Mai 2006 (Bitte um Fristverlängerung))\n\n18. Mit Schreiben vom 24. Mai 2006 hat der EDÖB eine Fristerstreckung bis zum 19. Juni\n2006 gewährt. (siehe Anhang 16 : Schreiben des EDÖB vom 24. Mai 2006 (Fristerstreckung bis 19. Juni 2006))\n\n19. Mit Schreiben vom 19. Juni 2006 hat die KSS um eine Fristverlängerung bezüglich Stellungnahme zum Schlussbericht und zur Empfehlung gebeten. (siehe Anhang 17 :\nSchreiben der KSS vom 19. Juni 2006 (zweite Bitte um Fristverlängerung))\n\n3/16\n20. Mit Schreiben vom 21. Juni 2006 hat der EDÖB eine zweite Fristerstreckung bis 10. August 2006 gewährt. (siehe Anhang 18 : Schreiben des EDÖB vom 21. Juni 2006 (zweite\nFristerstreckung bis 10. August 2006))\n\n21. Mit Schreiben vom 10. August 2006 hat die KSS die fünf vom EDÖB unterbreiteten Empfehlungen akzeptiert. Bezüglich der Verbesserungsvorschläge und die Angabe der vertraulichen Informationen hat sich die KSS nicht geäussert. (siehe Anhang 19 : Schreiben\nder KSS vom 10. August 2006 (Stellungnahme zu unseren 5 Empfehlungen))\n\n22. Mit Schreiben vom 31. August 2006 hat der EDÖB die KSS um Nachlieferung der Stellungnahmen zu den Verbesserungsvorschlägen, Angaben über vertrauliche Informationen und Erläuterung der Stellungnahme der KSS zu Empfehlung Nr. 4 (Anonymisierung\nder Transaktionsdaten) - mit Frist bis zum 15. September 2006 - gebeten. (siehe Anhang\n20 : Schreiben des EDÖB vom 31. August 2006 (Bitte um Nachlieferung der Stellungnahme zu den Verbesserungsvorschlägen und zur Erläuterung der Stellungnahme zu\nEmpfehlung Nr. 4))\n\n23. Mit Schreiben vom 15. September 2006 hat uns die KSS um eine weitere Fristerstreckung bis 19. Oktober 2006 gebeten. (siehe Anhang 21 : Schreiben der KSS vom 15.\nSeptember 2006 (Bitte um Fristverlängerung))\n\n24. Mit Schreiben vom 20. September 2006, wurde eine Fristerstreckung bis 19. Oktober\n2006 durch den EDÖB gewährt. (siehe Anhang 22 : Schreiben des EDÖB vom 20. September 2006 (Fristerstreckung bis 19. Oktober 2006))\n\n25. Mit Stellungnahme vom 18. Oktober 2006, hat die KSS, folgende Massnahmen zur Empfehlung Nr. 2 (dezentralisierte Speicherung der Templates) vorgeschlagen: „Die Dauerkarten werden durch beschreibbare Medien ersetzt, die Software wird so angepasst,\ndass die Daten auf der Karte gespeichert werden können. …Programmieren, Testen und\ndie Inbetriebnahme kann bis zum 01. Mai 2007 garantiert werden. Die Einführung kann\nebenfalls auf Saisonbeginn, mithin 15. Mai 2007, stattfinden“. (siehe Anhang 23 :\nSchreiben der KSS vom 18. Oktober 2006 (Massnahmen zur Empfehlung Nr. 2))\n\n26. Mit Schreiben vom 10. November 2006 haben wir KSS mitgeteilt, dass wir die Kontrolle\nfür abgeschlossen erachten würden, vorbehältlich der Einreichung eines Implementierungsberichts bezüglich die Umsetzung der erlassenen Empfehlungen und Verbesserungsvorschläge und unter Hinweis auf die im erwähnten Schreiben genannten drei\nPunkte. Deshalb wurde die KSS dazu aufgefordert, uns per 01. Juni 2007 einen Implementierungsbericht bezüglich der Umsetzung sämtlicher vom EDÖB erlassenen Empfehlungen und Verbesserungsvorschläge zuzustellen. (siehe Anhang 24 : Schreiben des\nEDÖB vom 10. November 2006 (Bitte um Zustellung einem Implementierungsbericht bezüglich der Umsetzung sämtlicher vom EDÖB erlassenen Empfehlungen und Verbesserungsvorschläge))\n\n"}