{"Signatur": "CH_EDÖB_002", "Spider": "CH_EDOEB", "Datum": "2008-06-10", "PDF": {"Datei": "CH_EDOEB/CH_EDÖB_002_kss-weiterzug-andasb_2008-06-10.pdf", "URL": "https://www.edoeb.admin.ch/dam/de/sd-web/1HwhXtQ3lTrV/kss_weiterzug_andasbundesverwaltungsgericht.pdf", "Checksum": "6f7cc0bd95d5fd69e3fc2c421bfeff82"}, "Scrapedate": "2026-04-05", "Num": ["kss_weiterzug_andasbundesverwaltungsgericht"], "Kopfzeile": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Eidgenössischer Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragter (EDÖB) Weiterzüge (bis 31.08.2023) 10.06.2008"}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Préposé fédéral à la protection des données et à la transparence (PFPDT) Actions justices (jusqu'au 31.08.2023)  10.06.2008"}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Incaricato fedeale della protezione dei dati e della trasparenza Impugnazioni (fino al 31.08.2023) 10.06.2008"}], "Meta": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Eidgenossenschaft Eidgenössischer Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragter (EDÖB) Weiterzüge (bis 31.08.2023)"}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Conféderation Préposé fédéral à la protection des données et à la transparence (PFPDT) Actions justices (jusqu'au 31.08.2023) "}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Confederazione Incaricato fedeale della protezione dei dati e della trasparenza Impugnazioni (fino al 31.08.2023)"}], "Abstract": [{"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "KSS: Weiterzug an das Bundesverwaltungsgericht (2010)"}], "ScrapyJob": "446973/66/2079", "Zeit UTC": "14.04.2026 03:11:12", "Checksum": "03955ec8dbf329e0d59947674a0bd50e", "Chunktext": "Auszug aus dem Entscheid Eidgenössischer Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragter (EDÖB) Weiterzüge (bis 31.08.2023) 10.06.2008\nRegeste:\nKSS: Weiterzug an das Bundesverwaltungsgericht (2010)\n\n Eidgenössischer Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragter\nEDÖB\nDer Beauftragte\n\nBern, den 10. Juni 2008\n\nWEITERZUG\n\ngemäss Art. 29 Abs. 4 des Bundesgesetzes über den Datenschutz (DSG) vom 19. Juni 1992\n\nin der Sache\n\nSchlussbericht und Empfehlung des Eidgenössischen Datenschutz- und\nÖffentlichkeitsbeauftragten (EDÖB) vom 11. April 2006\n\nbetreffend\n\ndie Erhebung biometrischer Daten beim Erwerb einer Dauerkarte in den Sport- und Freizeitanlagen KSS Schaffhausen\n\nI. Begehren\n\nFolgenden Begehren sei stattzugeben:\n\nDie Empfehlungsadressatin sei auszufordern auf die zentrale Speicherung von biometrischen Daten in Form von Templates der Fingerabdrücke zu verzichten und diese biometrischen Daten - auch diejenigen, welche bereits zentral erfasst wurden - auf einer Sicherheitskarte (smartcard), welche in der Einflusssphäre und unter Kontrolle der betroffenen\nPerson verbleibt, abzulegen. Damit soll die Verifizierung der Identität ausschliesslich auf\ndiesem Sicherheitsmedium stattfinden (smartcard match on card), so dass die biometrischen Daten zu keinem Zeitpunkt die gesicherte Umgebung des Mediums und die Kontrolle der betroffenen Person verlassen.\n\nFeldeggweg 1, 3003 Bern\nTel. 031 323 74 84, Fax 031 325 99 96\nwww.edoeb.admin.ch\nII. Sachverhalt\n\n1. Im Januar 2005 hat die KSS Sport- und Freizeitanlagen Schaffhausen (nachfolgend KSS\n1\ngenannt) ein neues Zugangskontrollsystem (biometrisches Erkennungssystem für die\n2\nbiometrische Verifizierung von Abonnenten) für den Hallenbad- und Wellnessbereich\n3\neingeführt. Dieses sieht vor, dass neben den Personalien auch biometrische Daten in\n4 5\nForm von Templates des Fingerabdrucks des Abonnenten erhoben und gespeichert\nwerden. Bei jedem Eintritt in das Hallenbad- oder den Wellnessbereich muss der Kunde\nseine Dauerkarte sowie zusätzlich seinen Finger einsetzen, um das Drehkreuz am Eingang passieren zu können.\n\n2. Ziel der KSS ist es, durch das neue Zugangskontrollsystem Missbräuche bei der Benutzung persönlicher, nicht übertragbarer Dauerkarten einzudämmen. Nach einer halbjährigen Pilotphase wurde das neue System im Sommer 2005 definitiv eingeführt. Langfristig\nist ein Ausbau des Systems für weitere Sport- und Freizeitangebote (wie Freibad im\nSommer oder Eisbahn im Winter) geplant.\nDer EDÖB erfuhr von der durch die KSS vorgenommene Erhebung biometrischer Daten\ndurch diverse Zeitungsberichte und Fragen seitens besorgter Bürger.\n\n3. In diesem Rahmen hat der EDÖB bei den KSS zwischen Juni 2005 und April 2006 gemäss Art. 29 DSG eine umfassende Überprüfung im Hinblick auf die Einhaltung der Datenschutzbestimmungen bei der Bearbeitung biometrischer Daten vorgenommen.\n\n4. Mit Schreiben vom 6. Juni 2005 hat der EDÖB die KSS schriftlich über die geplante Datenschutzkontrolle und Sachverhaltsabklärung vor Ort betreffend das neue Zugangskontrollsystem informiert. Zusätzlich wurden vom EDÖB die Dokumentation des neue Systems angefordert und um die Beantwortung eines beigelegten Fragenkataloges gebeten.\n(siehe Anhang 2 : Schreiben des EDÖB vom 6. Juni 2005 (Sachverhaltsabklärung) )\n\n5. Mit Schreiben vom 29. Juni 2005 hat die KSS den Fragekatalog des EDÖB beantwortet\nund um Terminvorschläge gebeten. (siehe Anhang 3 : Schreiben der KSS vom 29. Juni\n2005)\n\n6. Mit Schreiben vom 4. August 2005 hat der EDÖB Terminvorschläge unterbreitet und um\nNennung der an der Sachverhaltsabklärung anwesenden Personen gebeten. Zudem hat\nder EDÖB letzte Rückfragen gestellt. (siehe Anhang 4 : Schreiben des EDÖB vom 4.\nAugust 2005)\n\n7. Mit Schreiben vom 19. August 2005 hat die KSS die letzten Rückfragen schriftlich beantwortet und den Termin für die Sachverhaltsabklärung vor Ort auf den 21. September\n2005 festgelegt. (siehe Anhang 5 : Schreiben der KSS vom 19. August 2005)\n\n1 Siehe Anhang 1 : Definitionen zur Biometrie, Nr. 3\n2 Siehe Anhang 1 : Definitionen zur Biometrie, Nr. 8\n3 Siehe Anhang 1 : Definitionen zur Biometrie, Nr. 6\n4 Siehe Anhang 1 : Definitionen zur Biometrie, Nr. 5\n5 Siehe Anhang 1 : Definitionen zur Biometrie, Nr. 2\n2/16\n8. Am 25. August 2005 hat der EDÖB den Termin für die Sachverhaltsabklärung per E-Mail\nbestätigt. (siehe Anhang 6 : E-Mail des EDÖB vom 25. August 2005 (Bestätigung des\nTermins))\n\n"}