Die Verantwortung, einzig und alleine Bilder aus dem Gemein- und Öffentlichkeitsbereich aufzuschalten und die Privatsphäre der betroffenen Personen zu achten, liegt alleine bei Google, Inc. bzw. der Google Schweiz GmbH. Vor diesem Hintergrund von einer unerwarteten Kehrtwende des EDÖB zu sprechen, entbehrt jeglicher Grundlage. VII. Fazit