66 Da der EDÖB keine die Möglichkeit hatte und es auch nicht seine Aufgabe ist (der EDÖB ist keine Genehmigungsinstanz), den Dienst Google Street View für die Schweiz vorgängig zu testen, war es ihm erst nach Aufschaltung des Dienstes möglich, zu erkennen, dass Bilder aus dem Privatbereich der betroffenen Personen (namentlich aus reinen Wohngebieten) aufgeschaltet wurden. Die Verantwortung, einzig und alleine Bilder aus dem Gemein- und Öffentlichkeitsbereich aufzuschalten und die Privatsphäre der betroffenen Personen zu achten, liegt alleine bei Google, Inc. bzw. der Google Schweiz GmbH.