Auch die Information über die Kamerafahrten auf der Webseite von Google, Inc. liess in keiner Weise einen Rückschluss über den Umfang der bearbeiteten Bilder zu. So war dann die von Google auf Anfrage in der Sitzung vom 04. September 2009 ausgehändigte Liste über die aufgeschalteten Orte auch um ein Vielfaches grösser, als die auf der Webseite von Google publizierte Liste. Unabhängig davon musste der EDÖB darüber hinaus feststellen, dass Aufnahmen auch an Orten getätigt wurden, welche nicht vorher angekündigt worden waren. Beweis: Artikel aus Liberté vom 14. August 2009 (Anhang 15)