64 Google, Inc. hat sich gegenüber dem EDÖB nur rudimentär darüber geäussert, welche Gebiete beim Start des Dienstes Google Street View aufgeschaltet werden. Aus den dem EDÖB zur Verfügung stehenden Informationen konnte der EDÖB in keiner Art und Weise im vornhinein abschätzen, dass und in welchem Umfang der Privatbereich der betroffenen Personen von der Veröffentlichung der Bilder tangiert sein würde. Vergleicht man die Aufschaltung in der Schweiz mit anderen europäischen Ländern (z.B. Portugal), so beschränken sich die dort aufgeschalteten Gebiete auf einzelne grössere Städte.