Zudem zeigt sich Google überrascht, dass eine vollständige Unkenntlichmachung der Gesichter und Fahrzeugschilder auf dem Bildmaterial verlangt werde. Dies widerspreche auch den eigenen bisherigen Aussagen des EDÖB, die sich im Übrigen heute noch auf seiner Webseite befinden. Demnach äusserte der EDÖB Vorbehalte lediglich für den Fall, dass die Anonymisierung 18/20 „erhebliche Mängel“ aufweise und „eine grössere Anzahl von Personen auf Google Street View erkennbar“ seien.