62 Google, Inc. beruft sich darauf, dass der EDÖB den Dienst Google Street View nach vertiefter Auseinandersetzung als mit dem Datenschutz konform bezeichnet habe. Ein Vorbehalt sei einzig für den Fall gemacht worden, dass der Anonymisierungsprozess erhebliche Mängel aufweisen sollte. Beweis: Schreiben von Google, Inc. vom 14. Oktober 2009 (Anhang 2)