Durch eine Montage der Aufnahmekameras auf durchschnittlicher Kopfhöhe könnte in jedem Fall verhindert werden, dass Aufnahmen aus dem Privatbereich der betroffenen Personen, welche durch einen Sichtschutz vor Blicken von Passanten verborgen bleiben, sichtbar gemacht werden. Da der EDÖB davon ausgeht, dass nicht in jedem Fall gewährleistet werden kann, dass sich die Aufnahmen von Google, Inc. bzw. der Google Schweiz GmbH auf den Gemein- und Öffentlichkeitsbereich beschränken, sind die Kameras immer in durchschnittlicher Kopfhöhe anzubringen oder es sind Massnahmen zu treffen, mit welchen gewährleistet wird, dass keine