11/20 34 Zweifelsohne existiert am Dienst Street View von Google, Inc. ein gewisses öffentliches Interesse. Es stellt sich allerdings die Frage, inwiefern dieses Interesse ein überwiegendes öffentliches Interesse darstellt. Im Bereich von öffentlich zugänglichen Plätzen von allgemeinem Interesse (z.B. aufgrund ihres kulturellen oder historischen Werts) könnte unter gewissen Voraussetzungen von einem überwiegenden öffentlichen Interesse ausgegangen werden.