Insbesondere durch die im Dienst Street View enthaltene Zoom- Funktion, welche über das Auflösungsvermögen des menschlichen Auges hinausgeht, ist es möglich, einzelne Personen gezielt zu betrachten und zu identifizieren, auch wenn deren Gesichter unkenntlich gemacht wurden. Vor diesem Hintergrund ist der EDÖB der Meinung, dass die Veröffentlichung der Bilder, welche in der näheren Umgebung des Lebensmittelpunktes einer betroffenen Person gemacht wurden, unzulässig ist, da die betroffenen Personen trotz unkenntlich gemachter Gesichter identifiziert werden können. Überwiegendes öffentliches Interesse